
Berufsbegleitend Soziale Arbeit studieren
Ganz aktuell unterstützen wir Sie bei der Einschreibung. Am Dienstag, den 16. Mai 2023 sowie am Donnerstag, den 8. Juni 2023 jeweils um 18 Uhr unter folgendem Link: https://hs-nb.webex.com/meet/schwartz
Inhaltsverzeichnis- Was ist ein berufsbegleitendes Studium?
- Einladung zum berufsbegleitenden Studium Soziale Arbeit in der SG 21
- An wen richtet sich das berufsbegleitende Studium Soziale Arbeit?
- Studieren ohne Abitur
- Welcher Abschluss wird erreicht?
- Ist das neben dem Beruf zu schaffen?
- Ehemalige Studierende berichten
- Wie ist das Studium aufgebaut?
- Was kostet das Studium?
- Wie kommen Sie zeitnah an aktuelle Informationen zum Thema Studium?
- Wie bewerbe ich mich?
- Tipps zum Motivationsschreiben
- Das Auswahlverfahren
- Wie erfolgt die Zusage?
- Schema zum Bewerbungsablauf
- Welche Neuerungen gegenüber den Studienangeboten der vorangegangenen 19 Jahre gibt es?
- Ihr berufsbegleitendes Studium auf einen Blick
- Was tun, wenn die Einschreibefrist verpasst ist- Sich als Gasthörer*in einschreiben.
- Sie haben Fragen?
Was ist ein berufsbegleitendes Studium?
Wer bereits in einem sozialen Arbeitsgebiet tätig ist (z.B. Jugendberufshilfe, Kita, Kinder- und Jugendhilfe, Schulsozialarbeit, Krankenhaussozialdienst, Arbeit mit behinderten Menschen, stationäre Einrichtung, Jugendamt etc.) und keinen (einschlägigen) akademischen Abschluss hat, kann diesen Abschluss berufsbegleitend erwerben. Das berufsbegleitende Studium ist so aufgebaut, dass Sie weiter arbeiten können und trotzdem ohne Qualitätseinbußen Ihren Studienabschluss schaffen. Es geht also um die Kombination von Arbeiten und Studieren. Bei einem berufsbegleitenden Studium wird Ihre eigene Berufspraxis in hervorragender Weise reflektiert und ein enormer Wissenszuwachs erworben. Ein berufsbegleitendes Studium der Sozialpädagogik bzw. der Sozialarbeit ist ein vollwertiges Studium neben dem Beruf.
Einladung zum berufsbegleitenden Studium Soziale Arbeit in der SG 21
Im September 2023 startet die 21. Studiengruppe (SG 21) mit dem berufsbegleitenden Bachelor-Studium „Soziale Arbeit“.
Ganz aktuell unterstützen wir Sie bei der Einschreibung. Am Dienstag, den 16. Mai 2023 sowie am Donnerstag, den 8. Juni 2023 jeweils um 18 Uhr unter folgendem Link: https://hs-nb.webex.com/meet/schwartz
Aufgrund der Novellierung des Landeshochschulgesetztes (LHG) hat die Hochschule Neubrandenburg in Kooperation mit dem Institut für Weiterbildung e.V. (IfW) in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Soziale Arbeit, Bildung und Erziehung (SBE) einen berufsbegleitenden Bachelor-Studiengang „Soziale Arbeit“ eingerichtet. http://www.hs-nb.de/sob
Der wissenschaftliche Studiengangsleiter ist Prof. Dr. Andreas Speck. Er ist überzeugt von der Bedeutung dieses Studiums für die Unterstützung des Fachkräfteaufgebotes im Land:
„Mit dem berufsbegleitenden Studium „Soziale Arbeit“ an der Hochschule Neubrandenburg werden Ihnen in adaptierter Form Studieninhalte vermittelt. Das Studium ist so organisiert und wird durch eine Ansprechperson des IfW begleitet, so dass es gut neben der Berufstätigkeit zu schaffen ist. Es zeichnet sich durch einen lebendigen Praxisbezug aus, den Sie in die Lehrveranstaltungen einbringen.“
Das Studium umfasst 8 Semester. Das erste Semester wird durch nachgewiesene Berufspraxis in einem sozialen Arbeitsfeld von der Hochschule Neubrandenburg anerkannt, so dass nur noch 7 Semester in 3,5 Jahren zu absolvieren sind.
Derzeit studieren 80 Fachkräfte an der Hochschule Neubrandenburg als immatrikulierte Studierende berufsbegleitend Soziale Arbeit in Kooperation mit dem IfW.
Fast 600 IfW-Absolvent*innen, die erfolgreich und mit sehr respektablen Ergebnissen ihr Studium an der Hochschule Neubrandenburg abgeschlossen haben, sprechen für sich.
Hören Sie selbst: unser Youtube-Channel
Diese Unterlagen gebündelt als PDF. Hier klicken
Viele der ehemaligen Studierenden konnten sich bereits während des Studiums oder kurz danach beruflich verändern und bekleiden heute z.T. exponierte Positionen z.B. als Bereichs- und Heimleiter*in oder als Amtsleiter*in in einer Kommune.
An wen richtet sich das berufsbegleitende Studium Soziale Arbeit?
Zulassungsvoraussetzungen für den berufsbegleitenden Bachelorstudiengang „Soziale Arbeit“ an der Hochschule Neubrandenburg
sind eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zur*zum
- Erzieher*in
- Heilpädagog*in
- Heilerziehungspfleger*in
- Kinderdorfmutter*vater
- Assistent*in im Gesundheits- und Sozialwesen
- Ergotherapeut*in
- Sozialpädagogische*r Assistent*in
- Heilerziehungspflegehelfer*in
- Sozialhelfer*in/ Sozialassistent*in
- Haus- und Familienpfleger*in (Berufsfachschule)
- Altenpfleger*in
- Krankenschwester/pfleger,
- Physiotherapeut*in,
- Logopäd*in,
- Fachwirt*in im Sozial-u. Gesundheitswesen
- Kaufmann/frau im Gesundheitswesen
- Verwaltungsfachangestellte*r im Sozialwesen
- Fachangestellte*r für Arbeits- und Berufsförderung
sowie eine berufliche Tätigkeit im Bereich der Sozialen Arbeit von mindestens 15 Wochenstunden und einer Dauer von mindestens 1 Jahr.
Weiterhin muss das Abitur bzw. anderweitig die Fachhochschulreife nachgewiesen werden.
Wichtig:
Schulabschlüsse sind die Voraussetzungen für den Start in ein erfolgreiches Berufsleben. In Deutschland gibt es eine Vielzahl verschiedener Schulabschlüsse. Diese können auch im Nachgang anerkannt werden, zum Beispiel aufgrund einer Berufsausbildung. Über Berufsausbildungen (z.B. eine Erzieher*innenausbildung) erlangte Studienberechtigungen sind bundesweit uneinheitlich geregelt. Daher ist in diesen Fällen obligatorisch eine Bescheinigung über die Berechtigung zu einem Studium beizufügen. Diese Bescheinigung wird vom Bildungsministerium in Schwerin (Frau Jungbluth, Telefon 0385 588-7237; Postanschrift: Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Kultur Mecklenburg-Vorpommern, 19046 Schwerin) auf Antrag kostenpflichtig ausgestellt.
Link: https://www.bildung-mv.de/erwachsenenbildung/anerkennung-von-abschluessen
Studieren ohne Abitur
Wer weder Abitur noch die Fachhochschulreife erworben hat, kann sich zur sog. „Hochschulzugangsprüfung“ beim Immatrikulations- und Prüfungsamt der Hochschule Neubrandenburg anmelden, wenn er*sie eine Berufsausbildung abgeschlossen hat, auf deren erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen das Studium aufbaut. Nach Bestehen dieser Hochschulzugangsprüfung sind die formalen Hürden für eine Studienzulassung genommen.
Die Anmeldung zur Hochschulzugangsprüfung ist für die Studieninteressierten jeweils bis zum 1. März oder zum 01. September möglich. Bewerben können Sie sich unter folgendem Link:
https://www.hs-nb.de/studium-weiterbildung/vor-dem-studium/bewerbung/zugangspruefung/
Die Prüfung besteht aus zwei je vierstündigen Aufsichtsarbeiten und einer mündlichen Prüfung.
Hinweis:
Prüfungstraining zur Hochschulzugangsprüfung
Das IfW bietet ein spezielles „Prüfungstraining“ als fakultatives Angebot an. Die Ausschreibung zur Anmeldung für die Zugangsprüfung im Wintersemester finden Sie hier: https://www.ifw-neubrandenburg.de/angebote/pth-2023/
Es ist auch möglich, im Bildungsministerium (Frau Jungbluth Telefon 0385 588-7219) in Schwerin feststellen zu lassen, ob in der DDR abgelegte Prüfungen bzw. erreichte Abschlüsse zu einem Studium berechtigen. Hierüber wird eine kostenpflichtige Bescheinigung ausgestellt, aus der sich dann die Studienberechtigung ergibt.
Welcher Abschluss wird erreicht?
Bachelorstudiengänge sind so gestaltet, dass eine bestimmte Anzahl von Credit Points (CP) nach dem ECTS-System (European Credit Transfer System) nachzuweisen sind. Diese Credit Points werden für die ordnungsgemäß absolvierten Module und das Erreichen modulbezogener Teilziele vergeben. Für das gesamte berufsbegleitende Studium „Soziale Arbeit“ an der Hochschule Neubrandenburg müssen 180 CP nachgewiesen werden. Am Ende halten Sie eine Urkunde der Hochschule über Ihren Abschluss in den Händen – Ihr Diploma Supplement!
Ist das neben dem Beruf zu schaffen?
Ja, das ist zu schaffen. Das IfW und seine Mitarbeiter*innen können auf 20 Jahre Erfahrung in der Begleitung von Menschen in einem berufsbegleitenden Studium Soziale Arbeit zurückblicken. Ca. 550 Fachkräfte aus den unterschiedlichsten Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit haben diesen Abschluss neben den Herausforderungen auf der Arbeit, in der Familie und auch persönlich bereits erreicht und konnten sich mit IHREM Bachelorabschluss beruflich weiterentwickeln. Berufsbegleitend an der Hochschule Neubrandenburg „Soziale Arbeit“ in Kooperation mit dem IfW zu studieren bedeutet für Sie, sich auf 7 Semester in 3,5 Jahren einzustellen. Jedes Studienjahr hat 2 Semester. Pro Semester sind rd. 12 Präsenztage in Neubrandenburg einzuplanen (ca. 6 Wochenenden (Fr./Sa.) und eine Studienwoche (Mo.-Fr.) im Jahr.
Hier das Team des IfW, das Sie unterstützt:
„Sie studieren und wir halten Ihnen den Rücken frei. So schaffen Sie Ihr Ziel: Den Bachelor-Abschluss! Danach haben Sie gute berufliche Aufstiegschancen, auch in Leitungspositionen, denn gut ausgebildete Fachkräfte werden in allen Bereichen der Sozialarbeit dringend gesucht.“
Sie werden rundum gut betreut, von vielen Formalien entlastet und können sich voll auf die Studieninhalte konzentrieren.
Das gesamte Studium steht den Studierenden eine Studiengangsbegleitung zur Seite. Diese fungiert für sie als fester Ansprechpartner*in, Berater*in, Coach, Motivator*in und Prüfer*in. So fühlen sich die IfW-Studierenden rundum gut betreut, werden von vielen Formalien entlastet und können sich so voll auf die Studieninhalte konzentrieren.
Hier die Rückmeldung einer Studentin:
„Die individuelle Studienbegleitung sollte unbedingt auch anderen Studierenden in Zukunft zur Verfügung gestellt werden!!! Es ist so ein großer Unterschied zu einem Studium an einer großen, anonymen Universität… Danke, Danke, Danke!!!“
Eine weitere Unterstützungsoption sind die regionalen Studienzirkel, die sehr zum Studienerfolg beitragen. Diese werden eigenständig von den Studierenden organisiert und von der Studienbegleitung des IfW wissenschaftlich begleitet.
Ehemalige Studierende berichten
Hans Joachim Lutze
ehemaliger Student am IfW
„Durch das Studium der Sozialen Arbeit am IfW in Neubrandenburg war es mir möglich, meine Arbeit in einer Einrichtung der Behindertenhilfe neu auszurichten.
Insbesondere die Beschäftigung mit wissenschaftlichen Sozialtheorien hat meine Haltung gegenüber unseren Klienten maßgeblich beeinflusst. Inzwischen kann ich sie in einer ganz neuen Art und Weise in ihren individuellen lebensweltlichen Verständnis- und Handlungsmustern begreifen und annehmen. Meine Arbeit erlebte eine wachsende Personenzentrierung und eine vor dem Studium nicht gekannte Tiefe. Die intensive Studienzeit am IfW haben uns Studierende in einer besonderen Art zusammenwachsen lassen. Ich denke deshalb mit großer Freude an unsere gemeinsame Zeit in Neubrandenburg und an das Studium zurück!
Ich kann alle Interessierten nur ermutigen, mit dem berufsbegleitenden Studium Soziale Arbeit in Zusammenarbeit mit dem IfW diesen Schritt in eine persönliche und berufliche Weiterentwicklung zu wagen.“
Silke Junge
„Durch das berufsbegleitende Studium am IfW konnte ich mich fachlich, beruflich und persönlich weiterentwickeln. Die gute Organisation des Studiums und die hilfreiche Unterstützung der Mitarbeiter*innen des IfW haben die Verbindung von Beruf, Familie und Studium möglich gemacht. Für die zurückliegenden Anstrengungen wurde ich mit großem Erkenntnisgewinn und einem bereichernden Austausch in der Studiengruppe belohnt. Das Studium am IfW hat sich für mich in vielerlei Hinsicht gelohnt. So leite ich jetzt ein Team in der ambulanten Jugend- und Familienhilfe.“
Wie ist das Studium aufgebaut?
Den Aufbau des Studiums finden Sie auf der Seite der Hochschule Neubrandenburg: https://www.hs-nb.de/studiengaenge/bachelor/soziale-arbeit-berufsbegleitend-ba/profil-und-einblicke/
Unter dem Button Dokumente können Sie alle Ordnungen einsehen, sowie den Prüfungsplan für diesen Studiengang. Alle Prüfungen sind so in den Studienablauf eingebetet, dass Sie nicht miteinander akkumulieren.
In der Modulbeschreibung finden Sie alle Module mit Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten, die einzelnen Veranstaltungen und den Arbeitsaufwand, die Inhalte, die Lernziele sowie die Lehr- und Lernformen.
Das klingt erst einmal nach einer großen Herausforderung. Hier die mutmachende Meinung eines ehemaligen Studierenden:
„Ich habe in den letzten 3,5 Jahren wahnsinnig viel gelernt. Nicht nur über die große Welt der sozialen Arbeit und ihren tausendfachen Möglichkeiten, eine spannender als die andere. Nein ich habe am meisten über mich gelernt. Ich bin an den Herausforderungen gewachsen. Ich habe mich in Frage gestellt, mich überdacht und neu erschaffen, oder einfach nur verstecktes Potential frei gelegt. Das war nicht nur ein Studium über eine Wissenschaft, es war der Anstoß zur Persönlichkeitsentwicklung. Die ganzen tollen Menschen, die ich im Zuge kennenlernen durfte sind eine unglaubliche Bereicherung. Ich hätte gerne mehr Zeit mit allen gehabt.“
Was kostet das Studium?
Ein Studienplatz für den Start im September 2023 kostet 308 EUR pro Monat. Mit diesen Kosten werden die Leistungen der Hochschule und des IfW laut Kooperationsvertrag beglichen. Hinzu kommt einmalig eine Startgebühr von 140 EUR, für die kompletten Unterbringungs- und Vollverpflegungskosten für das auswärts mit Übernachtung durchgeführte wichtige 2-tägige Startmodul. Zu Semesterbeginn wird ein Semesterbeitrag i.H.v. 93 EUR (2x jährlich) direkt an die Hochschule gezahlt sowie einmalig eine Einschreibegebühr von 14 EUR.
Darüber hinaus entstehen Ihnen Fahrtkosten für die Präsenzzeiten, Studienzirkeltreffen, Prüfungstermine sowie bei Bedarf Unterbringungskosten.
Eine Kostenanpassung aus wichtigem Grund, die rechtzeitig vorher bekannt gegeben wird, muss vorbehalten bleiben.
Bildungsurlaub für MV ist für 2023 genehmigt.
Tipp:
Viele Arbeitgeber*innen fördern heute die Weiterqualifizierung ihrer Mitarbeiter*innen durch Freistellung und insbesondere auch finanzielle Unterstützung oder gar die gesamte Übernahme der Gebühren. Sprechen Sie Ihre Vorgesetzten darauf an und versuchen Sie individuelle Vereinbarungen für Ihre Studienförderung zu beiderseitigem Vorteil abzuschließen.
Als Studierende der Hochschule stehen Ihnen grundsätzlich auch Stipendienprogramme etc. offen, z.B.: file:///I:/Studium%20BBSA/DGWF-Broschuere_Foerdermoeglichkeiten.pdf
Das berufsbegleitende Studienangebot ist so konzipiert, dass es neben Familie und Beruf gut leistbar ist. Alle mit dem Studium zusammenhängenden individuell getragenen Kosten (z.B. auch die Fahrtaufwendungen, notwendige Anschaffung von technischen Geräten inkl. Internetverbindungskosten, Bücher und Materialien) können in der Regel, je nach Ihren persönlichen Verhältnissen, als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Lassen Sie sich von Ihrem*r Steuerberater*in oder dem Finanzamt diesbezüglich beraten.
Wie kommen Sie zeitnah an aktuelle Informationen zum Thema Studium?
Haben Sie Interesse an dem berufsbegleitenden Studiengang „Soziale Arbeit“ an der Hochschule Neubrandenburg, dann teilen Sie uns ganz formlos Ihr Interesse mit einer Mail an ifw@hs-nb.de mit. Wir werden Sie als Interessent*in speichern und Sie über alle aktuellen Termine informieren.
Die Mitarbeiter*innen des IfW stehen Studieninteressierten gern für Beratungsgespräche zur Verfügung.
Die Kontakte finden Sie unter: https://www.ifw-neubrandenburg.de/kontakt/
Wie gewohnt wird es im Frühjahr wieder einen Infotermin geben. Dieser findet am 21. April 2023 um 14 Uhr an der Hochschule in Neubrandenburg statt und wird auch online übertragen. Den Link finden Sie ab dem 20. April 2023 in unserem Blog auf der Website.
Wie bewerbe ich mich?
Die Bewerbung zum Wintersemester 2023 erfolgt ab 19. April 2023 bis zum 15. Juni 2023 direkt über das Bewerbungsportal der Hochschule.
https://www.hs-nb.de/studiengaenge/bachelor/soziale-arbeit-berufsbegleitend-ba/bewerbung/
Folgende Unterlagen sind per Post nach der Onlinebewerbung ohne Heftung und Plastik-Sichthüllen einzureichen:
a) Lebenslauf;
b) beglaubigte Kopie des Zeugnisses der Hochschulzugangsberechtigung beziehungsweise Nachweis der bestandenen Zugangsprüfung;
c) beglaubigte Kopie des Prüfungszeugnisses und der Urkunde zur Erlaubnis der Führung der Berufsbezeichnung,
d) eine Erklärung, ob und für welchen Studiengang bereits früher bei einer Hochschule
ein Antrag auf Zulassung zu einer Einstufungsprüfung gestellt wurde;
e) eine Erklärung, ob und mit welchem Erfolg bereits früher im angestrebten Studiengang bzw. einem affinen Studiengang ein Studium begonnen wurde und eine Prüfung
erfolgt ist;
f) ein Nachweis über die einschlägige mindestens 12-monatige berufliche Tätigkeit,
g) ein Motivationsschreiben, in dem die besondere Studienmotivation und die für das
Studium relevanten Kenntnisse dargestellt werden, die in Beruf, Weiterbildung oder
durch privates Engagement erworben wurden.
Postanschrift für die Bewerbungsunterlagen:
Hochschule Neubrandenburg
Dezernat I
z. Hd. Frau Kristin Krüger
PF: 11 01 21
17041 Neubrandenburg
Noch ein Tipp:
Die Beglaubigung der relevanten Zeugnisse (höchster Schul- und Berufsabschluss) übernehmen Krankenkassen, kirchliche und kommunale Einrichtungen.
Tipps zum Motivationsschreiben
Das Motivationsschreiben wird von der Prüfungskommission als ein wichtiger Grundstein für die Zusage bewertet.
Stellen Sie deshalb deutlich dar:
- mit welchen Interessen und Erfahrungen Sie das Studium aufnehmen möchten.
- welche Ziele wollen Sie mit der Entscheidung zum Studium verfolgen
- -welche relevanten Kenntnisse bestehen für das Studium, die in Beruf, Weiterbildung oder durch privates Engagement erworben wurden.
Bei Fragen rufen Sie uns gern an. Wir unterstützen Sie.
Das Auswahlverfahren
Die Anzahl der Studienplätze ist im Jahr 2023 auf 35 Plätze beschränkt.
- Sollte bis zum Stichtag 15.06.2023 nicht die erforderliche Anzahl an Bewerbungen eingegangen sein, kann das Bewerbungsdatum verlängert werden.
- Sollte bis zum Stichtag 15.06.2023 mehr als die beschränkt zulässige Anzahl erreicht werden, wird die Platzvergabe durch die Zulassungsordnung geregelt; In einem Studieneignungstest im Umfang von vier Zeitstunden wird eine Arbeit geschrieben. Aus der Summe der Bewertungspunkte des Studieneignungstestes und des Motivationsschreibens wird vom Prüfungskommission des Studienganges eine Rangliste gebildet, die über die Vergabe der Studienplätze entscheidet.
Wie erfolgt die Zusage?
Nach einer positiven Entscheidung der Prüfungskommission der Hochschule wird den Bewerber*innen eine Zusage vom Immatrikulations- und Prüfungsamt der Hochschule mit der Aufforderung den Semesterbeitrag an die Hochschule zu überweisen, zugeschickt.
Das IfW sendet an die zukünftigen Studierenden einen Qualifizierungsvertrag. Nach der Rücksendung des unterschriebenen Vertrages und der Überweisung der ersten Monatsrate an das IfW sind die Bewerber*innen endgültig aufgenommen.
Schema zum Bewerbungsablauf
Welche Neuerungen gegenüber den Studienangeboten der vorangegangenen 19 Jahre gibt es?
Bisher wurde nahezu das komplette Studium beim IfW absolviert und die Studierenden unterlagen einer sog. Einstufungsprüfung. Nach Ablegen einer festen Anzahl von Prüfungen erfolgte nach 3,5 Jahren dann die Immatrikulation in das 6. Semester des Präsenzstudiengangs „Soziale Arbeit“ an der Hochschule Neubrandenburg.
Nach der erfolgten Novellierung des LHG ist dieses praktizierte Verfahren so nicht mehr zulässig.
Daher ist jetzt ein neuer spezieller berufsbegleitender Studiengang „Soziale Arbeit“ an der Hochschule Neubrandenburg in Kooperation mit dem IfW eingerichtet worden. Dieser ging im Wintersemester 2022 an den Start.
Die Studierenden sind von Beginn an Studierende des eingerichteten berufsbegleitenden Studiengangs „Soziale Arbeit“ an der Hochschule Neubrandenburg. Das IfW bleibt aufgrund einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Hochschule Neubrandenburg und dem IfW wie bisher gewohnt ein fester Bezugspunkt für die Studierenden.
Die Mitarbeiter*innen des IfW können auf 20 Jahre erfolgreiche Begleitung der Studierenden bauen.
„Ihr habt uns den Raum gegeben und uns als Gruppe gepflegt. Danke für die wunderbare Zeit.“
Ihr berufsbegleitendes Studium auf einen Blick
Bewerbungszeitraum: |
19. April 2023 – 15. Juni 2023 |
Infotermin beim IfW:
|
21. April 2023 |
Unterstützung bei der Online- Bewerbung:
|
16. Mai 2023 sowie am |
Starttage: |
18./19. September 2023 |
Studiendauer: |
September 2023 – Februar 2027 |
Zeitlicher Rahmen:
|
jährlich ca. 12 Wochenenden (Fr./Sa.), eine Studienwoche p.a. |
Abschluss: |
international anerkannter Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) |
Kosten:
|
308 EUR/mtl. Studiengebühren Einmalig: 140 EUR Kosten für die kompletten Unterbringungs- und Vollverpflegungskosten für das auswärts mit Übernachtung durchgeführte wichtige 2-tägige Startmodul; 14 € Einschreibegebühr pro Semester: 93 EUR Semesterbeitrag ab März 2023 Bildungsurlaub für MV ist für 2023 genehmigt. |
Besonderheit:
|
Feste Studiengruppe, |
Was tun, wenn die Einschreibefrist verpasst ist- Sich als Gasthörer*in einschreiben.
Sie haben Interesse am berufsbegleitenden Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit, jedoch die Einschreibefrist verpasst? Dann besteht die Möglichkeit, falls nicht alle freien Plätze bereits durch das Einschreibeverfahren der Hochschule Neubrandenburg vergeben wurden, sich als Gasthörer*in einzuschreiben und an den Vorlesungen und Prüfungen teilzunehmen. Die Einschreibung kann dann im folgenden Semester erfolgen.
Was heißt das konkret?
Geltende Regelungen
- Gasthörer*innen können eine oder mehrere Lehrveranstaltungen besuchen; die Zulassung erfolgt jeweils für ein Semester.
- Gasthörer*innen können nach den Lehrveranstaltungen die Modulprüfungen wie alle anderen Studierenden ablegen.
- Am Ende des Wintersemesters können die Gasthörer*innen einen Antrag auf Anerkennung der geleisteten Prüfungsleistungen stellen und in ein höheres Fachsemester immatrikuliert werden
- Die Gasthörer*innen stellen einen Antrag (https://www.hs-nb.de/storages/hs-neubrandenburg/Studium_Weiterbildung/Weiterbildung/Dokumente/KL-0103-antrag-gasthoererschaft-v1-4.pdf) bei der Hochschule Neubrandenburg und schließen einen Kooperationsvertrag mit dem IfW ab.
- Gebühren; Die Gasthörerschaft ist gebührenpflichtig und beträgt aktuell pro Modul 308,00 €.
Das heißt konkret für Sie,
dass Sie an allen Vorlesungen und Prüfungsleistungen der aktuellen Gruppe teilnehmen können. Ab März des Folgejahres sind Sie dann Student*in des Berufsbegleitenden Studienganges Soziale Arbeit der Hochschule Neubrandenburg in Kooperation mit dem IfW.
Neugierig geworden bzw. offene Fragen noch nicht geklärt, dann rufen Sie gern an: 0395 5693 8701 oder schauen in unseren Flyer: https://www.ifw-neubrandenburg.de/wp-content/uploads/2022/04/BBSA-2022-booklet-web.pdf
Bewerbungen richten Sie bitte direkt an das IfW.
Die freien Plätze werden nach Datum des Eingangs des Antrages auf Gasthörerschaft vergeben.
Sie haben Fragen?
Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Gern beraten wir Sie zum Studium.