Teilnahmebedingungen für Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen

des Instituts für Weiterbildung (IfW) an der Hochschule Neubrandenburg e.V.:

  1. Die Teilnahmebedingungen gelten für alle vom IfW angebotenen Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen. Zusätzliche Vereinbarungen und Absprachen bedürfen der Schriftform.
  2. Zur Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen des IfW ist eine verbindliche und schriftliche Anmeldung (per E-Mail, Fax oder Brief) erforderlich. Auf die Datenschutzerklärung des IfW wird ausdrücklich hingewiesen.
  3. Es gelten fachlich begründete Zugangsvoraussetzungen für bestimmte Angebote, die der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung zu entnehmen sind.
  4. Das IfW behält sich die Zulassung zu Weiterbildungsveranstaltungen vor.
  5. Der festgelegte Teilnahmebeitrag ist bis zu der in der Rechnung genannten Frist zu entrichten. Die Rechnung wird an die in der Anmeldung angegebene Rechnungsadresse per E-Mail-Anhang übersandt. Im Falle einer vom Kunden angeforderten zusätzlichen Papierrechnung werden Bearbeitungskosten i. H. v. 3,00 € berechnet.
  6. Der kostenfreie Rücktritt eines*r Teilnehmer*in nach erfolgter Anmeldung ist innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Anmeldung möglich und muss schriftlich erklärt werden. Eine kostenfreie Stornierung der Anmeldung ist darüber hinaus schriftlich möglich bis zum Anmeldeschlusstermin der jeweiligen Veranstaltung. Nach Ablauf des Anmeldeschlusstermins werden für ein- bis zweitägige Veranstaltungen 50 Prozent des Teilnahmebeitrages erhoben. Nach Ablauf des Anmeldeschlusstermins einer längerfristigen Veranstaltung (mehr als 2 Tage) wird ein Tagessatz des Teilnahmebeitrages erhoben. Nach Beginn einer längerfristigen Veranstaltung, die sich über mehr als 12 Wochen erstreckt, können Teilnehmer*innen mit einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende kündigen. Für diesen Zeitraum werden die anteiligen Tagessätze des Teilnahmebeitrages erhoben. Es entstehen keine Kosten, wenn der*die Angemeldete eine*n Ersatzteilnehmer*in stellt. Es fallen die vollen Kosten an, wenn Teilnehmer*innen ohne Abmeldung nicht zu der gebuchten Veranstaltung erscheinen
  7. Die Teilnehmer/innen von Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen erhalten nach Abschluss der Veranstaltung eine Teilnahmebescheinigung des IfW. Ist die Erteilung eines Zertifikats vorgesehen, wird dies in der Veranstaltungsausschreibung angekündigt.
  8. Voraussetzung für die Erteilung eines Zertifikats des IfW bzw. der Hochschule Neubrandenburg (wenn dies so ausgeschrieben ist) bzw. einer Teilnahmebescheinigung des IfW ist i. d. R. die Teilnahme an mindestens 80 Prozent der Gesamtstundenzahl der Weiterbildungsveranstaltung. Die weiteren Voraussetzungen zur Erteilung eines Zertifikats (z. B. Art des Leistungsnachweises) werden verbindlich in der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung festgelegt.
  9. Teilnahmebescheinigungen und Zertifikate werden erst nach vollständiger Bezahlung des Teilnahmebeitrags ausgegeben.
  10. Umfang und Inhalt der Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen ergeben sich aus dem jeweiligen Programm. Das IfW behält sich vor, in Ausnahmefällen Ersatzdozenten/innen einzusetzen oder den Seminarinhalt geringfügig, aber optimierend zu ändern. Aus organisatorischen Gründen können ferner geringfügige Veränderungen der Veranstaltungszeit erforderlich werden bzw. ein Wechsel des im Veranstaltungsprogramm angegebenen Veranstaltungsorts. In diesen Fällen werden die Teilnehmenden vorab informiert.
  11. Das IfW behält sich vor, eine Weiterbildungsveranstaltung aus wichtigen Gründen auch nach erfolgter Anmeldebestätigung abzusagen. Wichtige Gründe sind insbesondere eine deutlich zu geringe Zahl von Teilnehmenden sowie ein krankheitsbedingter Ausfall von Dozenten/innen. Über eine Rückerstattung von bereits entrichteten Kursgebühren hinaus sind weitere Ansprüche gegenüber dem IfW ausgeschlossen.
  12. Teilnehmer/innen von Weiterbildungsveranstaltungen des IfW haben keinen Studierendenstatus, sie sind insbesondere nicht unfallversichert. Das IfW übernimmt darüber hinaus keine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, sofern nicht Mitarbeiter/innen des IfW vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
  13. Die Teilnehmer/innen von Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen des IfW verpflichten sich, Arbeitsergebnisse und vertrauliche Informationen, auch von Dritten, die im Rahmen der Veranstaltung bekannt werden, nicht zu verwenden oder weiterzugeben.
  14. Das IfW bietet allen Interessierten vor einer eventuellen Anmeldung zu einer Fort- oder Weiterbildung eine Beratung über das jeweilige Angebot an, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können.
  15. Vorstehende Teilnahmebedingungen gelten nicht für gesondert vereinbarte Inhouse-Veranstaltungen.
  16. Als Gerichtsstand gilt der Sitz des IfW.

Das IfW arbeitet auf Grundlage einer Datenschutzerklärung des IfW, welche auf der Webseite veröffentlicht ist unter:
https://www.ifw-neubrandenburg.de/datenschutzerklaerung/
oder jederzeit im IfW-Büro eingesehen werden kann.